Die Anlage kann nur mit Registrierung genutzt werden. Legen Sie also bitte beim Ein- und Ausgang Ihren Mitgliedsausweis vor. Eine beschränkte Anzahl an Gästen kann zugelassen werden nach Anmeldung in der Geschäftsstelle während der Öffnungszeiten, sowie spätestens am Vortag.
Menschen mit Symptomen von Atemwegserkrankungen ist der Zutritt zu verweigern.
Folgen Sie unbedingt den Anweisungen der Badeaufsicht.
Desinfektionsmittelspender stehen bereit.
Auf der Liegewiese und am Becken gilt ein Alkoholverbot.
Halten Sie immer den Mindestabstand von 1,5m ein! Ausgenommen davon sind die nach §1 Abs 2 der Corona Schutz Verordnung befreiten, also: Verwandte in direkter Linie, Lebenspartner, Mitglieder zweier Haushalte oder eine Gruppe von maximal 10 Personen. Das bedeutet ausdrücklich NICHT ständig wechselnde Gruppen! Halten Sie sich an den Geist der Verordnung, sonst macht das alles keinen Sinn und wir müssen das Bad wieder schließen!
Bitte achten Sie auf die geänderte Wegeführung, an hochfrequentierten Tagen gilt ein Einbahnstraßensystem.
Die Mund-Nasenschutz-Pflicht gilt im Treppenhaus und in den Umkleiden. Die vom Becken aus zu erreichenden Toiletten im Untergeschoss stehen für Badegäste durchgehend zur Verfügung, bitte achten Sie hier besonders auf die Einhaltung der Abstände. Duschen und Umkleiden im Untergeschoss werden an kalten Tagen geöffnet solange die Besucherzahl das zulässt, sonst bleiben sie gesperrt. Maximal 2 Personen können gleichzeitig duschen. Nutzen Sie bitte auch die Duschen in den Durchgängen und die Umkleidemöglichkeiten auf der Wiese.
Wir wissen, dass diese Regeln eine sehr große Einschränkung für alle Mitglieder bedeuten, müssen aber um ihre strikte Beachtung bitten, damit wir alle zusammen unseren Verein genießen können. Sie folgen den Anordnungen der Stadt Krefeld und des Landes, und sollen den Gesundheitsschutz der Gemeinschaft gewährleisten. Mit dem Betreten der Anlage erklären Sie sich mit diesen verbindlichen Regeln, die zusätzlich zur Badeordnung gelten einverstanden. Bei Nichtbeachtung werden wir ein zeitlich befristetes Nutzungsverbot aussprechen.
Der Vorstand